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ABLAUF

Wollen Sie sich wegen eines Rechtsproblems mit den Rechtsanwälten im Europahaus in Worms via Internet in Verbindung setzen und uns beauftragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Drucken Sie sich bitte eine Vollmacht (Strafprozessvollmacht für Straf- oder Bußgeldverfahren oder Zivilprozessvollmacht für alle übrigen Verfahren) aus, füllen diese vollständig aus und senden Sie uns diese entweder per Post, Fax oder eingescannt zu.
  2. Desweiteren teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Angaben und Angaben zu Ihrem Rechtsproblem mit, indem Sie den Mandantenaufnahmebogen ebenfalls ausdrucken, ausfüllen und an uns in gleicher Weise wie die Vollmacht zuleiten.
  3. Da es Fälle gibt, in denen wir z.B. aus berufrechtlichen Gründen (z.B. Interessenkonflikt) gehindert sind, ein Mandat anzunehmen, prüfen wir umgehend, ob wir das Mandat annehmen können. Sollte dies leider nicht möglich sein, erhalten Sie von uns umgehend Nachricht. Das Verfahren ist dann selbstverständlich kostenlos. Andernfalls werden wir Ihr Rechtsproblem umgehend bearbeiten. In diesem Fall entstehen die gesetzlichen Gebührenansprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung des Mandats von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden kann.

Die entsprechenden Vorlagen für die Vollmachten und den Aufnahmebogen finden Sie im Menüpunkt Formulare.


Letzte Änderung: 25.01.2007
   
 
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