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ABLAUF
Wollen Sie sich wegen eines Rechtsproblems mit den Rechtsanwälten im Europahaus in Worms
via Internet in Verbindung setzen und uns beauftragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Drucken Sie sich bitte eine Vollmacht (Strafprozessvollmacht für Straf- oder Bußgeldverfahren
oder Zivilprozessvollmacht für alle übrigen Verfahren) aus, füllen diese vollständig
aus und senden Sie uns diese entweder per Post, Fax oder eingescannt zu.
- Desweiteren teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Angaben und Angaben zu Ihrem Rechtsproblem mit,
indem Sie den Mandantenaufnahmebogen ebenfalls ausdrucken, ausfüllen und an uns in gleicher Weise
wie die Vollmacht zuleiten.
- Da es Fälle gibt, in denen wir z.B. aus berufrechtlichen Gründen (z.B. Interessenkonflikt)
gehindert sind, ein Mandat anzunehmen, prüfen wir umgehend, ob wir das Mandat annehmen können.
Sollte dies leider nicht möglich sein, erhalten Sie von uns umgehend Nachricht. Das Verfahren ist
dann selbstverständlich kostenlos. Andernfalls werden wir Ihr Rechtsproblem umgehend bearbeiten.
In diesem Fall entstehen die gesetzlichen Gebührenansprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung des Mandats von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig
gemacht werden kann.
Die entsprechenden Vorlagen für die Vollmachten und den Aufnahmebogen finden Sie im Menüpunkt Formulare.
Letzte Änderung: 25.01.2007
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