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RECHTSANWÄLTIN CLAUDIA SCHNEIDER
Sie trat Mitte 2006 in die bestehende Kanzlei ein. Bereits zuvor bearbeitete sie überwiegend familienrechtliche, erbrechtliche, mietrechtliche, arbeitsrechtliche und allgemein zivilrechtliche Mandate. Diese Rechtsgebiete werden auch weiterhin durch sie betreut.
Familienrecht (Scheidungen, Unterhaltsrecht, Trennungsfolgen- und Scheidungsvereinbarungen, Umgangsrecht, Zugewinn- und sonstige Vermögensauseinandersetzung)
Mietrecht (Gestaltung von Mietverträgen, Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, Vertretung in Kündigungsprozessen, Vertretung in Prozessen auf Herausgabe der Kaution oder auf Mietminderung)
Arbeitsrecht (Vertretung im Kündigungsschutzprozess, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Gestaltung und Überprüfung von Mitarbeiterverträgen, Abfindungsvereinbarungen und Aufhebungsverträgen)
Allgemeines Zivilrecht (Prüfung und Durchsetzung vertraglicher und deliktischer Ansprüche, Forderungsbeitreibung, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen)
Letzte Änderung: 06.10.2009
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